Schulanmeldung


Liebe Eltern,

alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufen-
den Jahres das sechste Lebensjahr voll-
enden, m ü s s e n in der am Hauptwohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet wer-
den. Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, k ö n n e n von den Personensorgeberechtigten angemeldet werden.


Anmeldetage zur Schulanmeldung

Die Anmeldetermine finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles

Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt nicht die Vergabe der Plätze.

Kinder, die bereits in der Kita als Integrationskind geführt sind, lassen sich in unserem Sekretariat einen seperaten Termin im angegebenen Zeitraum geben.


Die Zuständigkeit unserer Grundschule für Ihr Kind ist abhängig von der Wohnanschrift. Jede Grundschule hat ein Einzugsgebiet, aus dem die Kinder im Regelfall die entsprechende Schule besuchen. Unsere Schule bildet mit der Geschwister-Scholl-Schule (Elsbethstraße 1–3) und der Schule am Rosental (Erfurter Straße 14) einen gemeinsamen Schulbezirk (Grundschulbezirk Nordwest 2). Sollten Sie Fragen zur Zugehörigkeit Ihrer Straße haben, rufen Sie unser Sekretariat an, wir erteilen Ihnen gern Auskunft.


Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgendes mit:

Personalausweis
die Geburtsurkunde (Kopie) des Kindes
das Familienbuch bzw. ...
... bei allein erziehenden oder getrennt lebenden Eltern den Nachweis über die Ausübung des Sorgerechtes oder eine Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht
eine Vollmacht mit Zustimmung zur Schulanmeldung des Ehepartners bzw. des getrennt lebenden Elternteiles bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn dieser nicht mit zur Anmeldung kommt, sowie eine Ausweiskopie
gegebenfalls die Aufenthaltsgenehmigung
das Schreiben der Stadt Leipzig und das ausgefüllte Anmeldeformular


Broschüre zum Download:
Das Jahr vor Schulbeginn

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Kind schulreif ist oder den schulischen Anforderungen gerecht werden wird, beraten wir Sie gern.
Die schulärztliche Untersuchung war bisher ein wichtiger Bestandteil des Einschulungsverfahrens. Da laut § 27 des sächsischen Schulgesetzes der Schulleiter über die Einschulung entscheidet, werden wir Ihr Kind im Rahmen eines Vorschulnachmittages in unsere Schule einladen, um es besser kennenzulernen. Den Termin dafür erhalten Sie am Tag der Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule.


Zur Vorbereitung auf den Schulanfang findet ein vorschulischer Elternabend statt (Termin im Terminkalender), an dem die zukünftige Klassenleiterin Ihres Kindes über die pädagogische Arbeit sprechen wird. Auch werden Sie eine Liste für den Einkauf der benötigten Schulmaterialien sowie Termin und Zeit für die Einschulung Ihres Kindes in die 1. Klasse erhalten.

Wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft wünschen, muss die Anmeldung zuvor trotzdem in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule erfolgen.