Vorschulstunde zur Einschulung

§ 27 Beginn der Schulpflicht
"Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden."
(§ 27, Abs. 1, Schulgesetz)

Liebe Eltern,
im Oktober/November findet für Ihr Kind an einem Nachmittag eine Vorschulstunde im Rahmen des Einschulungsverfahrens statt. Den genauen Termin haben sie bei der Schulanmeldung Ihres Kindes erhalten.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Kind an diesem Tag pünktlich an.
Mitzubringen sind Buntstifte, Bleistift und Schere. Außerdem befestigen Sie bitte am Oberteil Ihres Kindes ein Namensschild mit dem Rufnamen.
Während Ihr Kind an der Vorschulstunde teilnimmt, erhalten Sie wichtige Informationen zum Lernen und zu Hortangelegenheiten. Dazu erwarten Sie unsere Schulleiterin und die Hortleiterin im Mehrzweckraum im Erdgeschoss.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!