Die Schulkonferenz ist das gemein- same Organ aller schulischen Gremien (Lehrerkonferenz, Eltern- rat; in weiterführenden Schulen auch Schülerrat).
Sie hat eine große Bedeutung, da sie als Mitbestimmungs-, Schlich- tungs- und Vermittlungsorgan mit umfassenden Beratungs- und Vorschlagsrechten ausgestattet ist.
Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung sind zum Beispiel:
• Erlass der Hausordnung
• Aufteilung der Haushaltmittel
• Schulveranstaltungen
• Schulpartnerschaften
• wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
Der Schulkonferenz
... gehören der Schulleiter (SL) als Vorsitzender ohne Stimmrecht, sechs Vertreter der Lehrer (L), der Vorsitzende des Elternrates (VE) als stellvertretender Vorsitzender und fünf Vertreter der Eltern (E) an:
Schuljahr 2024/25
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SL
Frau Wirth
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VE
Frau Rübener
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L
Frau Haasch, Frau Händel, Frau Kästner, Frau Kaiser, Frau Lutz, Frau Möbius
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E
Herr …, Frau Kluge, Frau Listner, Frau Neufert, Herr Woischnik