Beurlaubung des Kindes

Liebe Eltern,

Ihr Kind kann bis zu zwei Tagen vom Klassenleiter beurlaubt werden. Ein schriftlicher formloser Antrag mit Gründen des Fernbleibens des Kindes vom Unterricht sowie den Unterschriften aller Personensorgeberechtigten muss vorliegen.
Eine Beurlaubung ab drei Tagen muss von der Schulleitung genehmigt werden.

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