Schüler-Unfallversicherung

Unfallversicherungsschutz besteht
während des Unterrichts sowie der Pausen
bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (z.B. Ausflüge, Wandertage...)
bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften der Schule
auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule
ohne Anmeldung kraft Gesetzes

Unfallversicherungsschutz besteht nicht ...
bei Unterbrechung des Schul- oder Heimweges (z.B. um einzukaufen) oder bei Unterbrechung für mehr als zwei Stunden
eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie Benutzung der Toilette, Esseneinnahme
bei der Erledigung von Hausaufgaben daheim oder der Vorbereitung auf den Unterricht
bei der Teilnahme am privaten Nachhilfeunterricht

Unfallmeldung
Dem behandelnden Arzt ist mitzuteilen, dass ein Schulunfall vorliegt.
Die Schulleitung ist umgehend zu benachrichtigen. Sie erstellt eine Unfallanzeige. Diese wird an die UNFALLKASSESACHSEN weitergeleitet.

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