Unfallversicherungsschutz besteht | |
• | während des Unterrichts sowie der Pausen |
• | bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (z.B. Ausflüge, Wandertage...) |
• | bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften der Schule |
• | auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule |
• | ohne Anmeldung kraft Gesetzes |
Unfallversicherungsschutz besteht nicht ... | |
• | bei Unterbrechung des Schul- oder Heimweges (z.B. um einzukaufen) oder bei Unterbrechung für mehr als zwei Stunden |
• | eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie Benutzung der Toilette, Esseneinnahme |
• | bei der Erledigung von Hausaufgaben daheim oder der Vorbereitung auf den Unterricht |
• | bei der Teilnahme am privaten Nachhilfeunterricht |
Unfallmeldung | |
• | Dem behandelnden Arzt ist mitzuteilen, dass ein Schulunfall vorliegt. |
• | Die Schulleitung ist umgehend zu benachrichtigen. Sie erstellt eine Unfallanzeige. Diese wird an die UNFALLKASSESACHSEN weitergeleitet. |
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