Unterrichtsschluss

Grundsätzlich ist der gültige Stundenplan verbindlich für den Unterrichts-
schluss des jeweiligen Tages. Sollte der Unterricht vorzeitig enden auf Grund von Stundenausfall o.ä., wird das Kind bis zum regulärem Unterrichtsende in der Schule betreut.
Die Bekanntgabe von Stundenausfall wird im Hausaufgabenheft, wenn möglich, am Vortag vermerkt.
Eine Vollmacht der Eltern bzw. eine Unterschrift im Hausaufgabenheft ermöglicht dem Kind das Schulgebäude bei vorzeitigen Unterrichtsschluss zu verlassen. Eine Dauervollmacht der Erziehungsberechtigten kann dies über eine längere Zeit regeln.

Nach Beendigung des Unterrichts müssen Schüler, die nicht den Schulhort besuchen, in zeitlich angemessenem Rahmen das Schulgelände verlassen.


Eine Dauervollmacht könnte so aussehen:

Dauervollmacht
für die Zeit vom ____ bis ____ (oder: das Schuljahr _____)
Hiermit gestatten wir unserem Kind _____ bei vorzeitigem Unterrichtsschluss, ... das Schulgelände allein zu verlassen.


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