Krankheit des Kindes

Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen wichtigen Gründen der Schule fernbleibt, sind Sie verpflichtet, uns bis 9.00 Uhr an dem jeweiligen Tag darüber zu informieren, dies können Sie telefonisch bzw. per Fax oder email.
Haben wir bis 9.00 Uhr keine Entschuldigung erhalten, sind wir berechtigt, aus Gründen der Sicherheit die Polizei zu informieren, die dann im Elternhaus nachfragen würde.

Nach drei Tagen sollte außerdem eine schriftliche Krankmeldung bzw. Entschuldigung in der Schule vorliegen.

Wenn das Kind nicht entschuldigt ist, wird der Tag als "unentschuldigt" eingetragen.

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