Infektionskrankheiten

Liebe Eltern,
sollte Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung haben, welche den Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz untersagt oder sogar im Krankenhaus behandelt werden muss, informieren Sie uns bitte umgehend. Da viele Infektionskrankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach...) ansteckend sind, bevor typische Krankheitssymtome auftreten, kann bereits eine Ansteckung der Mitschüler oder Personal erfolgt sein. Deshalb informieren wir die übrigen Elternhäuser anonym über das Vorliegen einer solchen Krankheit.

Infektionsschutzgesetz § 34 Abs. 5
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