Sportunterricht

Liebe Eltern;
die Sportlehrer unserer Schule bitten Sie um Unterstützung bei der Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen für den Sportunterricht.

Dazu heißt es im Gesetzestext:
"§ 5/2 Lehrer und Übungsleiter haben zu sichern, dass während des Schulsports keine Gegenstände getragen werden, die die Schüler beim Üben behindern oder die zu Verletzungen führen können. Dazu gehören Uhren, Schlüssel, Schmuckgegenstände (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Anstecker, Gürtel usw.).
§ 5/3 Lehrer und Übungsleiter haben durchzusetzen, dass während des Schulsports lange Haare (ab schulterlang), die zu Verletzungen führen können oder die Schüler beim Üben behindern, zusammengebunden werden."
aus: "Schulrecht - Ausgabe für Sachsen"

Bitte
nutzen Sie die Zeit bis zum Schulbeginn bzw. jeweils die Sommerferien, falls Ihr Kind neue Ohrlöcher für Ohrschmuck bekommen soll.
Üben Sie mit Ihrem Kind das Ablegen des Schmucks.
Geben Sie Ihrem KInd eine kleien Schachtel mit, damit es seinen Schmuck in der Sporttasche ordentlich verwahren kann.
Wenn Ihr Kind als Brillenträger beim Sport keinesfalls auf die Brille verzichten kann, verweisen wir auf das Tragen einer Sportbrille.

Sportkleidung:
Trainingsanzug
Turnhemd oder T-Shirt
Turnhose oder Radlerhose o.ä.
Mädchen können auch einen Gymnastikanzug tragen
Mehrzweckturnschuhe mit Schnürsenkel

(Sollte Ihr Kind noch keine Schleifen binden können, empfehlen wir Schuhe mit Klettverschluss) - Die sehr beliebten Freizeitschuhe aus Stoff sind als Turnschuh nicht geeignet.
Wenn Ihr Kind in den Wintermonaten Strumpfhosen trägt, geben Sie ihm bitte Söckchen für den Sportunterricht mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihre Sportlehrer

zurück zur Stundentafel